Rechtsprechung
AG Detmold, 13.06.1996 - 15 F 186/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1609 Abs. 2 S. 1
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 447
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs des früheren Ehegatten
Es kann nicht sein, dass der geschiedene Ehegatte gezwungen ist, seinen Unterhaltsanspruch geltend zu machen, nur um dem demjenigen der Kinder Vorrang gegenüber dem Unterhaltsanspruch des neuen Ehegatten einzuräumen (so auch AG Detmold, FamRZ 1997, 447;… a.A. Staudinger/Engler, BGB, Neubearbeitung 2000, § 1609 Rdn. 30, der allein darauf abstellen will, ob der geschiedene Ehegatte konkurrierende Unterhaltsansprüche geltend macht). - OLG Hamm, 19.09.2000 - 9 UF 26/00
Zur Anwendung deutschen Unterhaltsrechts bei Aussiedlern
Damit kann auch dahinstehen, ob bei der vom Amtsgericht angenommenen Fallgestaltung, daß der geschiedene Ehegatte nur keinen Unterhalt verlangt , die Regelung des § 1609 Abs. 2 S. 1 BGB zugunsten des zweiten Ehegatten gilt (so z.B. OLG Hamm, FamRZ 1996, 629;… Palandt/Diederichsen, § 1609 Rz. 1; aA AG Detmold FamRZ 1997, 447).